Die Medienlandschaft in Deutschland ist föderalistisch organisiert und unterliegt der Landesmediengesetzgebung. Für Nordrhein-Westfalen regelt das Landesmediengesetz (LMG NRW) den lokalen Hörfunk.
Darin gibt es die Regelungen für den Bürgerfunk.
Der Bürgerfunk ist ein nicht-kommerzielles Angebot.
Im Kreis Warendorf werden Bürgerfunksendungen bei den Volkshochschulen produziert - in Ahlen und in Warendorf.
Mehr Infos gibts auch hier: www.buergerfunk-warendorf.de
Viele Bürgerfunksendungen zum Nachhören gibt es hier: https://www.nrwision.de/mediathek/radiosender/radio-waf/
Radio WAF strahlt Bürgerfunk zu folgenden Zeiten aus:
Die möglichen Zeiten für Bürgerfunk sind Montag bis Sonntag von 20:03 bis 20:56 Uhr.
Optional gibt es Schulprojekt-Bürgerfunk am Samstag von 18:03 bis 18.56 Uhr.