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Oliver Behrendt
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Nachrichten aus dem Kreis Warendorf

Polizei stellt klar: Keine Maskenpflicht im Auto

Bei der Kreispolizei häufen sich derzeit Anfragen, wie es sich mit der Maskenpflicht beim Autofahren verhält. Viele Menschen sind offenbar unsicher – deshalb stellt die Polizei noch einmal die Regeln klar.

Eine sachgemäß getragene Maske verdeckt Nase und Mund, lässt aber Augen und Stirn sowie weitere persönliche Merkmale des Trägers frei und damit erkennbar. Wenn weitere Gesichtsteile absichtlich verdeckt werden, etwa durch eine Sonnenbrille, dann verstößt das gegen die Straßenverkehrsordnung, heißt es von der Kreispolizeibehörde. Dann droht ein Bußgeld. Hintergrund: Auf Blitzerfotos ist der Fahrer oder die Fahrerin nicht mehr zweifelsfrei zu erkennen.

Man verfüge natürlich bei Verstößen über das nötige Fingerspitzengefühl, um die Absicht des Maskenträgers herauszufinden und angemessen zu reagieren, heißt es von der Polizei.

Wer alleine im Auto fahre, der müsse sich aber nicht mit einer Mund-Nasen-Maske schützen. Es bestehe kein medizinischer Grund, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen.

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